Professionelle Abgasmessung bei Heizanlagen in Königstetten bei Tulln
In Niederösterreich muss bei Heizanlagen von 11 bis 50 kW alle drei Jahre eine Abgasmessung durchgeführt werden, bei Anlagen über 50 kW ist eine jährliche Messung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden eine Reihe von Messwerten erfasst, die die jeweils vorgegebenen gesetzlichen Maximalwerte nicht überschreiten dürfen: Abgastemperatur, Verbrennungslufttemperatur, Zulufttemperatur, Taupunkttemperatur, Luftüberschusszahl, Schornsteinzug, Abgasverlust und Konzentration der Abgaskomponenten.
Wartung und Abgasmessung verbinden – Zeit und Geld sparen
Die Messung muss von einem entsprechend qualifizierten Gas- oder Heizungstechniker durchgeführt werden. Nachdem eine Messung unmittelbar nach der Wartung Ihrer Anlage die bestmöglichen Messwerte erbringen wird, empfiehlt es sich, Wartung und Abgasmessung in einem Zug durchzuführen. So können eventuell bestehende Probleme sofort von unserem Techniker behoben werden und Sie kommen zu Ihrem positiven Prüfbefund, ohne zusätzliche Wegzeiten bezahlen zu müssen.
Haben Sie Fragen zur Abgasmessung oder Wartung? Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung!